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   OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14   

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https://dejure.org/2014,58896
OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14 (https://dejure.org/2014,58896)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.07.2014 - 3 W 7/14 (https://dejure.org/2014,58896)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 3 W 7/14 (https://dejure.org/2014,58896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • notar-drkotz.de

    Umfang des Einsichtsrechts der Presse in das Grundbuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12 Abs. 1 S. 1
    Anspruch von Presseorganen auf Einsicht in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14
    Deren Rechtsposition genießt zwar ebenfalls grundrechtlichen Schutz, weil die Gestattung der Grundbucheinsicht durch einen Dritten aufgrund der im Grundbuch enthaltenen personenbezogenen Daten einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bzw. im Falle von juristischen Personen in die in Art. 2 Abs. 1 GG als Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit geschützte Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr darstellt (BVerfG, aaO; BVerfGE 66, 116; BGH aaO.).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats und der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht fest, dass die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen gewährleistet, sondern vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit schützt, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2013, Rpfleger 2013, 383; BVerfG, Beschluss vom 28.8. 2000, NJW 2001, 503; BGH, Beschluss vom 17.8.2011, NJW-RR 2011, 1651, jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats und der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht fest, dass die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen gewährleistet, sondern vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit schützt, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2013, Rpfleger 2013, 383; BVerfG, Beschluss vom 28.8. 2000, NJW 2001, 503; BGH, Beschluss vom 17.8.2011, NJW-RR 2011, 1651, jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch eines Presseorgans in Grundbuchakten im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14
    Daher vermag ein schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, 46 Abs. 1 GBV für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus zu begründen (BVerfG, aaO.; BGH, aaO.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.6.2012, Az. 8 W 228/12, zitiert nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2013 - 3 W 47/12

    Grundbucheinsicht: Benachrichtigung des Grundstückseigentümers über eine der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats und der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht fest, dass die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen gewährleistet, sondern vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit schützt, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2013, Rpfleger 2013, 383; BVerfG, Beschluss vom 28.8. 2000, NJW 2001, 503; BGH, Beschluss vom 17.8.2011, NJW-RR 2011, 1651, jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen).
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