Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 12 Abs 1 S 1 GBO, § 46 GBVfg, Art 5 Abs 1 S 2 GG
Grundbuchverfahren: Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch von Presseorganen auf Einsicht in das Grundbuch
- notar-drkotz.de
Umfang des Einsichtsrechts der Presse in das Grundbuch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 12 Abs. 1 S. 1
Anspruch von Presseorganen auf Einsicht in das Grundbuch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14
Deren Rechtsposition genießt zwar ebenfalls grundrechtlichen Schutz, weil die Gestattung der Grundbucheinsicht durch einen Dritten aufgrund der im Grundbuch enthaltenen personenbezogenen Daten einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bzw. im Falle von juristischen Personen in die in Art. 2 Abs. 1 GG als Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit geschützte Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr darstellt (…BVerfG, aaO; BVerfGE 66, 116;… BGH aaO.). - BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14
Nach der Rechtsprechung des Senats und der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht fest, dass die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen gewährleistet, sondern vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit schützt, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2013, Rpfleger 2013, 383; BVerfG, Beschluss vom 28.8. 2000, NJW 2001, 503; BGH, Beschluss vom 17.8.2011, NJW-RR 2011, 1651, jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen). - BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11
Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14
Nach der Rechtsprechung des Senats und der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht fest, dass die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen gewährleistet, sondern vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit schützt, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2013, Rpfleger 2013, 383; BVerfG, Beschluss vom 28.8. 2000, NJW 2001, 503; BGH, Beschluss vom 17.8.2011, NJW-RR 2011, 1651, jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen). - OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12
Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch eines Presseorgans in Grundbuchakten im …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14
Daher vermag ein schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, 46 Abs. 1 GBV für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus zu begründen (…BVerfG, aaO.;… BGH, aaO.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.6.2012, Az. 8 W 228/12, zitiert nach Juris). - OLG Zweibrücken, 24.01.2013 - 3 W 47/12
Grundbucheinsicht: Benachrichtigung des Grundstückseigentümers über eine der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 3 W 7/14
Nach der Rechtsprechung des Senats und der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht fest, dass die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen gewährleistet, sondern vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit schützt, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2013, Rpfleger 2013, 383; BVerfG, Beschluss vom 28.8. 2000, NJW 2001, 503; BGH, Beschluss vom 17.8.2011, NJW-RR 2011, 1651, jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen).
- OLG Dresden, 13.05.2019 - 17 W 378/19
Einsichtsrecht einer Tageszeitung in Abteilung I eines Grundbuches
Hierdurch werden die Interessen des Eigentümers nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (BGH NJW-RR 2011, 1651; OLG München NJW-RR 2016, 1062; OLG Stuttgart ZD 2012, 431; OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.07.2014 - Az.: 3 W 7/14). - OLG Dresden, 23.02.2021 - 17 W 117/21
Grundbuch - Einsichtsrecht der Presse
Hierdurch werden die Interessen des Eigentümers nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (BGH NJW-RR 2011, 1651; OLG München NJW-RR 2016, 1062; OLG Stuttgart ZD 2012, 431; OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.07.2014 - Az.: 3 W 7/14).